Eisenberger Tarif

Haustarifvertrag der
Waldkliniken Eisenberg

Für die Waldkliniken Eisenberg stehen Zufriedenheit und Wohlempfinden an erster Stelle: Sie wollen die zufriedensten Patienten – und die zufriedensten Mitarbeitenden. Dafür beschreiten die Waldkliniken Eisenberg neue Wege und setzen so neue Standards in der Branche. 

Die Unit-Struktur sorgt dafür, dass Pfleger:innen für deutlich weniger Patient:innen verantwortlich sind als in anderen Kliniken und sie so mehr Zeit für jeden Einzelnen haben. Eine robuste, langfristige Dienstplanung in Kombination mit flexiblen Arbeitszeiten gibt Mitarbeitenden mehr Planbarkeit und mehr Raum für ihr Privatleben. Aufstiegschancen, die gezielte Förderung von Mitarbeitenden, attraktive Gehälter und verlässliche Arbeitszeiten sind auch in kommunalen Krankenhäusern möglich – das beweist der „Eisenberger Tarif“.

 
Ein gesunder Tarif. Denn fühlt sich das Personal wohl, dann geht es auch Patienten besser.

WAS IST DER EISENBERGER TARIF?

Der Eisenberger Tarif ist ein Haustarifvertrag, den die Waldkliniken Eisenberg und die Gewerkschaft Ver.di ausgehandelt haben. Er gilt für alle Beschäftigten der Waldkliniken Eisenberg, der Rudolf-Elle-Service-GmbH und der Meine Polikliniken GmbH, die Mitglied bei Ver.di sind.

WAS MACHT DER EISENBERGER TARIF?

Der Eisenberger Tarif ermöglicht Vorteile für alle Mitarbeitenden, die bei Ver.di-Mitglied sind. Sie erhalten mehr Geld, mehr Zeit, bessere Qualifizierungschancen und können ihre Arbeit noch besser und individueller an ihre Lebensplanung anpassen.

WAS WILL DER EISENBERGER TARIF ERREICHEN?

Die Waldkliniken Eisenberg wollen als Klinik der Zukunft für ihre derzeitigen und zukünftigen Mitarbeitenden noch attraktivere Arbeitsbedingungen schaffen. Gleichzeitig wollen die Waldkliniken neue – höhere und bessere – Standards in der Kliniklandschaft setzen. Vieles, was in Eisenberg erreicht wird, hat Vorbild-Charakter. Dies gilt nun auch für den Tarif. Deshalb wird dieser der „Eisenberger Tarif“ genannt.

DEINE Vorteile im Detail

Mehr Geld, mehr Zeit, mehr Bildung und mehr Benefits. Wie diese Vorteile genau aussehen, erfährst du hinter diesen Kacheln. 

Regelmäßig stellen wir dir einige dieser Vorteile hier neu vor. Schau’ doch immer wieder vorbei! 

Mehr Flexibilität

Der Eisenberger Tarif gibt dir ganz neue Möglichkeiten, deine Arbeitszeit und deinen Lohn zu gestalten, wie er am besten zu deiner aktuellen Lebensphase passt. Mit dem Zeitwertkonto kannst du Zeit ansparen für deine große Reise, eine geplante Auszeit oder für einen früheren Ruhestand bei vollem Lohnausglich. Und mit der Entgeltumwandlung hast du die Chance, dir von deinem Brutto-Lohn mehr zu leisten.

Tarif verständlich -
Das Zeitwertkonto

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MEhr Geld

Mehr Geld für deine Wünsche. Du profitierst von stattlichen 9 Prozent Lohnerhöhung sowie einer Sonderzahlung von 3.000 Euro pro Jahr. Obwohl du schrittweise nur noch 35 Stunden pro Woche zu arbeiten brauchst, steigt dein Lohn sogar. Wenn du nachts arbeitest, bekommst du künftig schon ab 20 Uhr die Zuschläge für Nachtarbeit. Und: Ab 2025 bekommt jeder Vollzeitbeschäftigte von euch jährlich eine Sonderzahlung von 3.000 Euro.

Tarif verständlich - video 1

Was der “Eisenberger Tarif” für dich bedeutet, haben wir in kleine Videos gepackt – anschaulich, kurz, lebendig. Die erste Folge siehst du hier.

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Mehr zeit

Mehr Zeit für dich, deine Kinder, Enkel, Eltern, Freunde. Oder für Urlaub und Hobbys. Zeit für das, was dir  Freude bereitet: Die 35-Stunden-Woche (bei vollem Lohnausgleich), ein zusätzlicher Tag Urlaub pro Jahr und das Zeitwertkonto geben dir Freizeit und Flexibilität. Bei Schichtarbeit stehen dir 6 freie Wochenenden pro Quartal zu. Für mehr Glück und Zufriedenheit im Leben.

Tarif verständlich - Video 2

Was der “Eisenberger Tarif” für Dich bedeutet, haben wir in kleine Videos gepackt – anschaulich, kurz, lebendig. In der zweiten Folge informieren wir Dich über Gehaltserhöhungen.

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Mehr Bildung

Persönliche Weiterentwicklung für dich: 35 Stunden bezahlte Zeit stehen dir pro Jahr für Fort- und Weiterbildung zu. So verbesserst du deine fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen für deinen Beruf. Davon profitieren alle: die Waldkliniken, unsere Gäste und vor allem du.

Tarif verständlich - Folge 3

Was der „Eisenberger Tarif“ für dich bedeutet, haben wir in kleine Videos gepackt – anschaulich, kurz, lebendig. In der dritten Folge erfährst du, wie dir der Eisenberger Tarif mehr Zeit verschafft. 

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Tarif verständlich - Folge 4

Was der „Eisenberger Tarif“ für dich bedeutet, haben wir in kleine Videos gepackt – anschaulich, kurz, lebendig. in der vierten und letzten Folge informieren wir dich über den Anspruch auf Fort- und Weiterbildung und weitere Benefits. 

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EXTRABLATT

Zur Einführung des „Eisenberger Tarifs“ erscheint in alter Mitarbeiterzeitung-Manier ein EXTRABLATT und berichtet über die Unterzeichnung des Vertrags. Lade die Ausgabe hier herunter!

Das sagen Geschäftsführung und Personalleitung

Der “Eisenberger Tarif” setzt Maßstäbe, sagen Geschäftsführer David-Ruben Thies und Personalchefin Sylvia Orlamünder. Ihre Statements im Video hier zum Anschauen. 

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FAQS

Fragen und Antworten rund um den Eisenberegr Haustarifvertrag.

  • 1. Warum ist der HTV an Ver.di gekoppelt?

    Der beste Weg, um allen Mitarbeitern attraktive Rahmenbedingungen zu bieten, ist ein Tarifvertrag. Der Flächentarif des Öffentlichen Dienstes war uns nicht gut genug. Deshalb haben wir uns auf den Weg zu einem eigenen Haustarifvertrag gemacht. Und dabei eine Gewerkschaft gesucht, die die Interessen aller Berufsgruppen abdeckt. Mit Ver.di haben wir diese Gewerkschaft gefunden und Verhandlungen begonnen. Ver.di hat sich als fairer, verlässlicher, kompetenter und visionärer Verhandlungspartner erwiesen. Und weil Fairness immer eine zweiseitige Angelegenheit ist, haben wir mit Ver.di vereinbart, dass der Eisenberger Tarif exklusiv für Ver.di-Mitglieder gilt.

  • 2. Bleibt das Weihnachtsgeld für die Nicht-Ver.di-Mitglieder bestehen?

    Ja, die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) wird in der bisher bekannten prozentualen Höhe wie im Jahr 2022 gezahlt.

  • 3. Bleibt die Aufholjagd für Nicht-Verdi-Mitglieder bestehen?

    Nein, Nicht-Ver.di-Mitglieder bleiben auf dem Einkommensstand vom 30. Juni 2023 stehen.

  • 4. Ändert sich mein Arbeitsvertrag mit Eintritt bei Ver.di und werden meine Arbeitsjahre angerechnet?

    Ihr Arbeitsvertrag bleibt unverändert bestehen. Die Anwendbarkeit des HTV ändert nur die Regelungen des Arbeitsvertrages, insofern der HTV für Sie günstiger ist. Im Übrigen bleibt es bei der Anwendbarkeit der Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag. Regelungen zur Betriebszugehörigkeit enthält der HTV nicht, weshalb diese unverändert bestehen bleibt.

  • 5. Was passiert, wenn ich aus Ver.di wieder austrete?

    Wir lassen uns die Mitgliedschaft bei Ver.di einmal jährlich – jeweils im Juni – nachweisen. Im Falle eines Austritts nehmen Sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr an zusätzlichen weiteren Gehaltssteigerungen teil. Auf Ihr Arbeitsverhältnis finden nur die tarifvertraglichen Bestimmungen weiter Anwendung, die zum Zeitpunkt Ihres Austritts bei Ver.di Geltung hatten.

  • 6. Was kostet eine Ver.di-Mitgliedschaft?

    Der Ver.di-Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 1 Prozent vom Bruttogehalt. Dieser Beitrag ist bei der jährlichen Steuererklärung absetzbar. Zusätzlich zum Tarifgehalt genießen Gewerkschaftsmitglieder zum Beispiel Arbeitsrechtsschutz oder Steuererklärungsunterstützung. Weitere Informationen bei den Beratungsterminen von Ver.di

  • 7. Was ist mit den Kollegen die bisher in der IG-Bau waren?

    Der HTV wurde mit der Gewerkschaft Ver.di geschlossen, weshalb auch nur dessen Mitglieder von diesem Tarifvertrag profitieren. Auf Mitglieder anderer Gewerkschaften findet der HTV keine Anwendung.

  • 8. Ist die Jahressonderzahlung auf Teilzeit prozentual angepasst?

    Ja, Teilzeitbeschäftigte erhalten die Jahressonderzahlung bezogen auf das Kalenderjahr anteilig entsprechend ihrer individuell vereinbarten Arbeitszeit im Verhältnis zu einem Vollzeitbeschäftigten.

  • 9. Bleibt das Guthaben auf dem Zeitwertkonto/Lebensarbeitszeitkonto nach Verlassen des Unternehmens für mich bestehen?

    Bei Wechsel zu einem externen Arbeitgeber können Sie im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften – zurzeit § 7f SGB IV in Verbindung mit § 7c SGB IV – a) eine Übertragung eines nicht entnommenen Wertguthabens auf den neuen Arbeitgeber oderb) auf die Deutsche Rentenversicherung Bund verlangen. Ist keine dieser Optionen möglich oder wählt der Arbeitnehmer keine dieser Optionen, wird c) das vorhandene Wertguthaben besteuert, sozialversicherungsrechtlich verbeitragt und spätestens drei Monate nach dem Beendigungsdatum ausgezahlt.

  • 10. Sind die Jahressonderzahlung und der Inflationsausgleich das Gleiche?

    Jahressonderzahlung und Inflationsausgleich sind nicht das Gleiche. Der Inflationsausgleich, der steuer-und sozialabgabenfrei ist, wird als einmalige Leistung (2023 i.H.v. 1.900,00 Euro und 2024 in Höhe von 1.100,00 Euro) gezahlt. Die Jahressonderzahlung ist eine wiederkehrende Leistung, die erstmals im Kalenderjahr 2024 für Vollzeitbeschäftigte in Höhe von 1.900,00 Euro brutto und ab dem Kalenderjahr 2025 für Vollzeitbeschäftigte i.H.v. 3.000,00 Euro brutto gezahlt wird. Die Jahressonderzahlung unterliegt der Einkommenssteuer-und Sozialabgabenpflicht.

  • 11. Diejenigen, die jetzt schon verkürzt arbeiten, bekommen keinen Angleich - oder wird dies angepasst?

    Bei Absenkung der Arbeitszeit z. B. von 40-auf 39-Stunden-Woche können Mitarbeiter in Teilzeita) im gleichen prozentualen Umfang ihre Teilzeit absenken (minus 2,5%) oderb) sie erhalten bei Beibehaltung des bisherigen Stundenumfangs 2,5% mehr Entgelt pro Stunde.

  • 12. Muss man ein Zeitwertkonto beantragen? Wie funktioniert das mit den Gutschriften?

    Jeder Beschäftigte hat Anspruch darauf, dass für ihn ein Zeitwertkonto angelegt wird. Das Zeitwertkonto wird mittels einer schriftlichen Wertguthabenvereinbarung zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber gemäß § 7b ff SGB IV eingerichtet. Dies wird voraussichtlich im September 2023 erfolgen. Wir informieren hierzu separat bezüglich Antrag und Verfahren.

  • 13. Bei 35-Stunden-Wochen > wird das Gehalt mit dem Erreichen der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich angeglichen?

    Ja. Die schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit von 40 auf 35 Stunden pro Woche erfolgt bei vollem Lohnausgleich.

  • 14. Entfällt die Zulage „Besitzstand Kinder“?

    Ja, diese wird nicht im HTV fortgeführt.

  • 15. Bleibt die Erschwerniszulage bestehen?

    Nein, diese entfällt und wird entweder durch die neue Eingruppierung (Beschäftigte in der RES) oder durch den Besitzstand beim Wechsel in den HTV ersetzt/fortgeführt.

  • 16. Gibt es Änderungen beim Krankengeldanspruch?

     Nein, die bisherigen Regelungen, wie sie in den Waldkliniken angewendet wurden, gelten weiter. Für die Beschäftigten der RES ist neu, dass sie auf Basis der Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate Lohnfortzahlung erhalten werden. Für alle Beschäftigten der Tochterunternehmen kommt neu der Krankengeldzuschuss hinzu. Dieser wird bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche und von mehr als drei Jahren längstens bis zum Ende der 26. Woche seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit gezahlt.

  • 17. Kann ich mir ausrechnen lassen, wie viel dann bei mir hängen bleibt?

    Ja, wir bereiten gerade unsere SAP-Software darauf vor, für Sie Probeabrechnungen durchführen zu können. Auch das Steuerbüro ist mitten in den Vorbereitungen für solche Berechnungen. Wir rechnen Mitte Juli mit ersten Berechnungen.

  • 18. Was passiert mit der ZVK? Bleibt diese bestehen?

    Ja, die Zahlungen in die Zentrale Versorgungskasse Thüringen bleiben wie bisher bestehen – sie wird für alle RES-Mitarbeiter erweitert, die sich dem HTV anschließen, da bereits ein großer Teil der Beschäftigten zum 30.06.23 in der ZVK versichert war.

  • 19. Was passiert, wenn ich mich erst später dazu entscheide, Mitglied bei Ver.di zu werden? Erhalte ich dann auch den Inflationsausgleich, wenn ich erst im Dezember bei Ver.di eintrete?

    Die tarifvertraglichen Sonderzahlungen, wie der Inflationsausgleich, sind stichtagsbezogen. Der Inflationsausgleich wird jeweils mit der Vergütung für den Monat November 2023 bzw. 2024 gezahlt. Insofern in dem jeweiligen Monat November eine Mitgliedschaft bei Ver.di besteht, besteht auch ein Anspruch auf den Inflationsausgleich entsprechend der tarifvertraglichen Bestimmungen. Erfolgt demgegenüber erst ein späterer Eintritt bei Ver.di, besteht für den bereits vorangegangenen Zeitraum kein Anspruch auf Inflationsausgleich.

  • 20. Die VWL (Vermögenswirksame Leistung) werden weiter gezahlt?

    Ja, werden sie.

  • 21. Gibt es für die Service-Gesellschaft weiterhin Urlaubsgeld?

    Nein, statt dessen gibt es 3.000 Euro brutto Jahressonderzahlung.

  • 23. Kann man den Tarifvertrag auch einsehen, ohne Ver.di-Mitglied zu sein?

    Ja, sobald wir alle Unterschriften seitens Ver.di erhalten haben, wird der Tarifvertrag in allen Teilen intern veröffentlicht.

  • 24. Kann ich auch Zeit ansparen, wenn ich eine 4-Tage-Woche (32 Stunden) arbeite?

    Ja, Sie können auch Entgelte (z. B . ab 2025 die Jahressonderzahlung) oder Zuschläge einbringen.

  • 25. Wenn man bereits Ver.di-Mitglied ist, muss man dann die Bescheinigung nochmals abgeben?

    Ja, wir benötigen eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung per Mail oder per Hauspost an personal@waldkliniken-eisenberg.de

  • 26. Wann wird nachverhandelt?

    Die Entgelte ab Juli 2025 werden voraussichtlich ab Ende 2024 mit Ver.di verhandelt.

  • 27. Bekomme ich 2023 auch eine Jahressonderzahlung?

    In 2023 wird statt dessen der Inflationsausgleich gezahlt, dessen Nettowert von 1.900 Euro ca. 3.000 Euro brutto entspricht. Auch in 2024 gibt es nur anteilig die Jahressonderzahlung in Höhe von 1.900 Euro brutto, da vom Inflationsausgleich schon 1.100 Euro netto ausgezahlt werden (für Teilzeitkräfte oder Mitarbeiter, die später ins Unternehmen kommen jeweils anteilig).

  • 28. Was passiert mit meinem aktuellen Gleitzeit-/Arbeitszeitkonto?

    Die bis zum 30. Juni 2023 bestehenden Zeitguthaben oder Zeitschulden werden ab 1. Juli 2023 unverändert fortgeführt.

Noch Fragen?

Ihnen stehen selbst­verständlich die Ansprech­partner aus dem Personal­büro zur Seite, oder auch der Ansprech­partner von Ver.di. Zudem finden Sie hier demnächst auch die Kontakt­daten der beratenden Partner­unternehmen zu unserem Haus­tarifvertrag.

PERSONALABTEILUNG

Sylvia Orlamünder
036691 8 18 02
personal@waldkliniken-eisenberg.de

LOHNBÜRO

Gabriele Hädrich
036691 8 18 60

Sandra Zimmermann
036691 8 18 59
lohn@waldkliniken-eisenberg.de

Beratungstermine

Unser Partner, die Sparkasse Jena-Saale-Holzlandkreis, informiert euch sehr gerne zum Zeitwertkonto des Haustarifvertrags: Dienstags, im Beratungszimmer 211 (Verwaltung, 2. Stock).

05.12. 10 – 15 Uhr

12.12. 10 – 17 Uhr

19.12. 09 – 17 Uhr

02.01. 09 – 17 Uhr

Beratungen zum Thema Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit gibt es ebenfalls jeweils dienstags an folgenden Tagen im Beratungszimmer 211 (Verwaltung, 2. Stock):

16.01. 09 – 17 Uhr

23.01. 09 – 17 Uhr

30.01. 09 – 17 Uhr

Um das Thema Krankenzusatzversicherung geht es im Beratungszimmer 211 (Verwaltung, 2. Stock) am:

Donnerstag, 25.01. 09 – 18 Uhr

Donnerstag, 22.02. 09 – 18 Uhr

Bitte meldet euch zu den Beratungen im Vorfeld an:

Für fachliche Fragen rund um die Beratung der Sparkasse, könnt Ihr auch direkt bei Herrn Rico Loos anrufen oder ihm Eure Fragen mailen.

Telefon: 03641 679-3336 

E-Mail: r.loos[at]s-jena.de

Mit dem Zeitwertkonto noch flexibler werden

Mit dem Zeitwertkonto kannst du jetzt Zeit ansparen, um später eine Auszeit zu nehmen, früher in Rente zu gehen oder für eine gewisse Zeit weniger zu arbeiten bei gleichem Lohn.

Im Rahmen des Eisenberger Tarifs eröffnen die Waldkliniken auf deinen Wunsch ein Zeitwertkonto für dich beim Partner Sparkasse Jena-Saale-Holzlandkreis. Einmal pro Jahr, zum Stichtag 30.September, kannst du dann entscheiden, ob du den vollen Lohn erhältst oder Zeit auf deinem Konto ansparst.

So könntest du dich zum Beispiel verbindlich entscheiden, für ein Jahr 39 Stunden zu arbeiten, Lohn aber nur für 35 Stunden zu erhalten und 4 Stunden auf dein Zeitwertkonto einzuzahlen. Arbeitszeit, die du über die 39 Stunden hinaus leistest, werden dir selbstverständlich auch weiterhin auf deinem Arbeitszeit-Konto gutgeschrieben.

Die auf dem Zeitwertkonto angesparte Zeit kannst du dann, mit einem Vorlauf von 3 bis 12 Monaten, wieder abheben: Zum Beispiel für ein halbes Jahr Sabbatical bei gleichem Lohn, einen früheren Renteneintritt bei vollem Lohn oder eine Arbeitszeitreduzierung ohne Lohnverlust.

Und weil das alles nicht nur super flexibel, sondern auch nicht so ganz einfach zu erklären ist, bietet unser Partner Sparkasse J-SHK regelmäßig Beratungstermine zu diesem Thema bei uns im Haus an:

05.12. 10 – 15 Uhr
12.12. 10 – 17 Uhr
19.12. 09 – 17 Uhr
02.01. 09 – 17 Uhr

Bitte melde dich zu diesen Beratungen über das Terminbuchungsportal der Sparkasse  an, damit die Kolleginnen und Kollegen optimal planen können.

Gut leben in der Rente:
Betriebliche Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente wird künftig bei vielen Menschen im Alter nicht mehr ausreichen.

Mit der Zusatzversorgungskasse Thüringen besteht schon ein Baustein zur Altersvorsorge. Dieser bleibt auch bestehen.

Der „Eisenberger Tarif“ gibt dir einen weiteren Baustein an die Hand die Lücke im Alter zusätzlich zu schließen – in Form einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Wie hoch Deine Bezüge aus der bAV im Alter sind, hängt maßgeblich davon ab, wie viel du einzahlst. Auf diesem Portal, das die Sparkasse eingerichtet hat, kannst du dir vorab unverbindlich deine individuelle Rentenhöhe ausrechnen lassen – und auch direkt einen Termin vereinbaren: https://bavinfo.net/WaldklinikenEisenbergGmbH

Details erfährst du bei den Beratungsterminen der Sparkasse. Vorab kannst du dich auch hier über die betriebliche Altersvorsorge und hier über die Berufsunfähigkeitsrente informieren.

Zeitwertkonto: Zeit auf der hohen Kante

Mit Deinem neuen Zeitwertkonto (“Lebensarbeitszeitkonto”) sparst Du Dir Zeit über mehrere Jahre an. Wofür Du sie verwendest, ist allein Deine Sache: Nimm Dir mehr Zeit für Deine Kinder oder Eltern, lege ein Sabbatical ein oder gehe früher in Rente.

Wir schließen dafür gemeinsam mit Dir eine individuelle, schriftliche Wertguthabenvereinbarung. Danach kannst Du freiwillige Mehrarbeit auf Dein Zeitwertkonto buchen lassen. Zusätzlich unterstützen Dich die Waldkliniken Eisenberg: Wenn Du in Vollzeit arbeitest (40 Stunden), erhältst Du für 2023 pro angefangene Kalenderwoche (ab ETV-Zugehörigkeit) eine Gutschrift in Höhe von 1,5 Stunden auf Dein jeweiliges Zeitwertkonto. Für 2024 erhalten Vollzeitbeschäftigte (39 Stunden) mit ETV 0,5 Stunden für jede angefangene Kalenderwoche. Falls Du in Teilzeit arbeitest, bekommst Du den Betrag anteilig.

Eine Beispielberechnung der Sparkasse findest Du hier. Details erfährst Du bei den Beratungsterminen der Sparkasse!

Mehr Zeit, mehr Geld: Die 35-Stunden-Woche!

Der Eisenberger Tarif verschafft Dir Zeit für das, was Dir sonst noch wichtig ist: Familie oder Hobbys zum Beispiel. Denn er senkt bis zum Jahr 2028 die reguläre wöchentliche Arbeitszeit ­– schrittweise auf 35 Stunden. Und das bei vollem Lohnausgleich. Das bedeutet: Du arbeitest weniger, Dein gewohntes monatliches Bruttogehalt bleibt gleich.

Und, noch besser: Dein Arbeitslohn steigt in Folge der ebenfalls vereinbarten Gehaltserhöhungen sogar. Dein Vorteil: Du kannst Dir mehr Zeit nehmen für Dich und Deine Familie – und das ganz sorgenfrei. Teilzeit ist wie bisher weiterhin möglich. Wer möchte, kann auf Antrag hin aber auch weiterhin länger arbeiten.

Welche Vorteile Dir die 35-Stunden-Woche genau bietet, erklärt Dir das Personalbüro!

Entgeltumwandlung: Ware statt Geld

Du möchtest Dir ein neues Fahrrad zulegen? Oder Du planst eine andere größere Anschaffung? Möglicherweise fährst Du mit der Entgeltumwandlung, die der Eisenberger Tarif bietet, günstiger als mit einem Kauf. Bei der Entgeltumwandlung bekommst Du einen Teil Deines Bruttogehalts als Sachleistung. Dadurch sparst Du Steuern und Sozialabgaben.

Die Details zur Entgeltumwandlung wird eine Betriebsvereinbarung regeln. Wie groß die Palette der Sachleistungen ist, wird Dir ein eigenes Online-Portal zeigen.

Wie sich eine Entgeltumwandlung auf Deine Lohnauszahlung und Deine Steuerlast auswirkt, berechnet Dir gerne das Personalbüro!

Höherer Lohn: Mehr Geld auf Deinem Konto!

Mehr Geld für das, was Du Dir wünschst: Der Eisenberger Tarif bietet allen WKE-Mitarbeitenden, die Ver.di angehören, in 2 Stufen 9 Prozent mehr Lohn. Zum 1. Juli 2023 steigen die Löhne in einem ersten Schritt um 4 Prozent an. Um weitere 5 Prozent steigen sie im zweiten Schritt zum 1. Juli 2024. Gerechnet wird die Erhöhung auf Basis der TVÖD-Tabellen 2022. Die tarifliche Aufholjagd ist damit für Ver.di-Mitglieder beendet. 

Bei gleicher Tätigkeit werden Beschäftigte im gesamten Konzern künftig gleich eingruppiert. Für die „Rudolf Elle Service GmbH“ und die „Meine Polikliniken GmbH“ gelten derzeit noch reduzierte Tabellen, die jedoch bis 2028 auf das Niveau der Waldkliniken angehoben werden.

Wie genau sich der Tarifvertrag auf Deinen Lohn auswirken kann, berechnet Dir das Personalbüro!

Freistellungen: Zeit für besondere Anlässe

In jeder Familie gibt es Anlässe, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Darauf nimmt der „Eisenberger Tarif“ noch mehr Rücksicht. Wer heiratet, darf sich dafür nun einen Tag bezahlt freinehmen. Erkrankt Dein Kind (unter 16 Jahren), kannst Du künftig unter bestimmten Umständen bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr bezahlt freigestellt werden.

Weitere Anlässe für eine Freistellung sind u.a. Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin, 25. und 40. Arbeitsjubiläum sowie schwere Erkrankung eines Angehörigen. Abhängig vom Anlass variiert die Zahl der Dir zustehenden freien Tage.

Über Voraussetzungen und Details für eine bezahlte Freistellung informiert Dich gerne das Personalbüro!

Inflationsausgleich: Spürbare Entlastung bei Preissteigerungen

Höhere Kosten in sämtlichen Bereichen sind für uns alle eine spürbare Belastung. Deshalb unterstützen Dich die Waldkliniken Eisenberg im aktuellen Jahr mit einem Inflationsausgleich von 1.900 Euro netto und im kommenden Jahr 2024 mit 1.100 Euro netto zzgl. 1.900 Euro brutto. Geld, das Dich bei Deinen laufenden Lebenshaltungs- und Energiekosten im Allgemeinen spürbar entlasten wird.

 

Über weitere Details informiert Dich gerne das Personalbüro!

Hoch die Hände: Mehr freie Zeit am Wochenende!

Dann frei, wenn alle anderen auch frei haben: Der Eisenberger Tarif bietet allen WKE-Mitarbeitenden in der Pflege sechs freie Wochenenden pro Quartal. Das bedeutet: Du hast im Idealfall fast jedes zweite Wochenende Zeit für Familie und Freizeit. Oder für ganz andere Dinge, die Dir Spaß machen.

Zusammen mit den belastbaren und verlässlichen Dienstplänen an den Waldkliniken bieten Dir die freien Wochenenden deutlich mehr Raum für Erholung.

Weitere Informationen zu den freien Wochenenden bekommst Du im Personalbüro!

Nachtzuschlag ab 20 Uhr: Dein Einsatz lohnt sich noch mehr!

Du bist auch abends und nachts für unsere Patienten da? Das wird sich jetzt noch mehr für Dich auszahlen. Denn künftig gilt bereits die Zeit ab 20 Uhr als Nachtarbeit. Das bedeutet, dass Du dann auch von den entsprechenden Zulagen profitierst. Und die sind von 0 bis 4 Uhr mit 40% Zuschlag auch noch steuerfrei.

Über weitere Details informiert Dich gerne das Personalbüro!

Mehr Entwicklung: 35 Stunden Weiterbildung pro Jahr!

Der Eisenberger Tarif gibt Dir Entwicklungschancen.

Bis zu 35 Stunden stehen Dir pro Jahr für Deine persönliche Fort- und Weiterbildung zur Verfügung. So verbesserst Du Deine fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen für Deinen Beruf. Inhalte und Ziele der Fortbildung legen Du und Deine Führungskraft gemeinsam im jährlichen Mitarbeitergespräch fest.

Von Fort- und Weiterbildung profitieren alle: Du verbesserst Deine Kompetenzen, bleibst stets auf dem aktuellen fachlichen Stand und entwickelst Dich weiter.  Die Waldkliniken steigern dadurch die Qualität der Versorgung und Behandlung ­­– und in der Summe die Zufriedenheit unserer Gäste.

Welche Vorteile Dir das Recht auf Weiterbildung noch bietet, erklärt Dir das Personalbüro!

Krankenzusatzversicherung:
Wir fördern Deine Gesundheit

Gesundheit ist das A und O und daher unterstützt der „Eisenberger Tarif“ die Beitrittsmöglichkeit zu einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung. Die Waldkliniken beteiligen sich mit einem Zuschuss von 8,79 Euro pro Monat.

Von der Krankenzusatzversicherung profitieren nicht nur Beschäftigte selbst. Wer möchte, kann die Versicherung auf eigene Kosten um zusätzliche Leistungen erweitern oder auch Lebenspartner und Kinder aufnehmen lassen.

Eine Beispielberechnung findest Du hier. Nutze hierzu auch die persönlichen Beratungstermine der BKV (Terminvereinbarung hier) bzw. die Informationen auf der Website!

Formel für Freizeit:
30 + 1 Tage = mehr Erholung

Ein Plus: Der Eisenberger Tarif legt für alle
Mitarbeitenden, die Mitglied bei Ver.di sind, einen Urlaubstag drauf. Aus 30 werden 31 Tage bezahlter Jahresurlaub ¬(bei einer 5-Tage-Arbeitswoche).

Für viele Beschäftigte bedeutet dies: Du hast einen Tag mehr Zeit für Deine Familie, eine Reise oder einfach alles, was Du möchtest.

Wie viele Tage Urlaub Dir persönlich zustehen, berechnet Dir gerne das Personalbüro!

Treue zum Unternehmen: Jubiläumszahlungen

Wenn Du den Waldkliniken oder ihren Tochterunternehmen als Mitarbeitender lange die Treue gehalten hast, zahlt sich das für Dich aus. Der „Eisenberger Tarif“ sieht nun auch Jubiläumszahlungen bei Tochterunternehmen vor.

Über Details informiert Dich gerne das Personalbüro!

Deutschland-Ticket: Zuschuss zur Mobilität

Das Deutschland-Ticket fördert Deine Mobilität, egal ob Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Deinem Arbeitsplatz fährst oder mit dem Zug einen Ausflug unternimmst. Die Waldkliniken Eisenberg unterstützen Dich dabei und bezuschussen den Kauf eines Deutschland-Tickets mit 25 Prozent.

Über Details informiert Dich gerne das Personalbüro!

3.000 Euro Sonderzahlung: Mehr Geld rechtzeitig zu Weihnachten!

Ein schönes Geschenk: Mit dem Eisenberger Tarif bekommst Du als Vollzeitbeschäftigter ab 2025 eine jährliche Sonderzahlung von 3.000 Euro brutto pro Jahr. Das Geld wird als „Weihnachtsgeld“ im November ausgezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig entsprechend ihrer individuell vereinbarten Arbeitszeit.

Voraussetzung ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum 1. Dezember des jeweiligen Jahres. Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30. September begonnen hat, erhalten die Sonderzahlung ebenfalls anteilig. Pro vollem Beschäftigungsmonat gibt es für sie ein Zwölftel des Betrags.

Eine exakte Berechnung Deiner Sonderzahlung erstellt Dir gerne das Personalbüro!